Der 4. und letzte Workshop der Veranstaltungsreihe zum Thema "Wie können in Einrichtungen der Eingliederungshilfe die Weichen auf Wirkung und Wirksamkeit gestellt werden" widmet sich der Erstellung eines Teilhabeberichts.
Bevor der Leistungsträger nach zwei Jahren Leistungserbringung einen neuen Gesamtplan für die kommenden zwei Jahre erstellen muss, sieht der Landesrahmenvertrag Baden-Württemberg gemäß § 131 Abs. 1 SGB IX vor, dass Leistungserbringer einen Teilhabebericht erstellen. Dieser soll vor allem Auskunft darüber geben, ob und wie die individuellen Teilhabeziele der vergangenen zwei Jahre erreicht wurden und welche Ziele und Bedarfe für die kommenden zwei Jahre gesehen werden. Wie ein qualitativ guter Teilhabebericht aussieht und was die dokumentierten "Check-Gespräche" mit den Klient*innen damit zu tun haben, steht im Zentrum des 4. Workshop.
Die Teilnehmenden sind eingeladen, ihre Fragen, Herausforderungen und Beispiele aus der Praxis mitzubringen.
Der Workshop wird geleitet von Johannes Blaurock, Heilpädagoge und systemischer Berater mit langjähriger Erfahrung im Management von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
Für Teilnehmende aus paritätischen Mitgliedsorganisationen ist die Teilnahme kostenlos. Für Nicht-Verbandsmitglieder beträgt der Teilnahmebeitrag 80,00 Euro.